Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab dem 25.06.2026. Die §§ 1–13 regeln Webseiten-Aufträge; der Abschnitt „Besondere Bedingungen für das Partnerprogramm und den Frühzugang" (§§ P1–P11) regelt die Teilnahme als PageCraft-Partner bzw. am Frühzugang.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Christopher Gatzsch, handelnd unter der Bezeichnung „PageCraft", Ziegelbuck 5, 91166 Georgensgmünd (nachfolgend „PageCraft"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erstellung von Webseiten und damit zusammenhängende Leistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, PageCraft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Mit Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" im Bestellformular gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. PageCraft bestätigt den Eingang per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Eine unverbindliche Anfrage (Option „kostenlose Ersteinschätzung") ist kein Vertragsangebot.
(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von PageCraft per E-Mail zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket zzgl. der vom Auftraggeber gewählten Zusatzleistungen (Add-ons). Die Erstellung der Webseite wird als Werkleistung im Sinne des § 631 BGB (Werkvertrag) erbracht.
(2) PageCraft erbringt seine Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Webtechnik. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder andere Marketing-Erfolge werden nicht geschuldet.
(3) Die im Paket enthaltenen Korrekturrunden umfassen Anpassungen an gestalterischen und inhaltlichen Details. Grundlegende Konzeptänderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur umgesetzt, wenn PageCraft dem Auftraggeber hierfür vorab einen Festpreis mitgeteilt und der Auftraggeber diesen ausdrücklich beauftragt hat.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Erstellung der Webseite benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen übermittelten Inhalten die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Zulieferung von Inhalten entstehen, gehen nicht zu Lasten von PageCraft.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Paket genannten Festpreise zzgl. der gewählten Add-ons. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen; die genannten Preise sind Endpreise.
(2) Die Vergütung ist vollständig nach Abnahme und Live-Schaltung der Webseite (§ 7) zu zahlen. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt.
(3) Bei größeren Projekten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
(4) Die Zahlung erfolgt nach Wahl per SEPA-Überweisung gegen Rechnung oder über einen Zahlungsdienstleister. Bei Zahlung über einen Zahlungsdienstleister gelten zusätzlich dessen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.
§ 6 Lieferzeit
Die im jeweiligen Paket genannten Lieferzeiten sind Richtwerte und beginnen mit Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Inhalte. Verbindlich werden Liefertermine nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt PageCraft dem Auftraggeber die Webseite über einen Vorschau-Link zur Abnahme bereit.
(2) Die Abnahme erfolgt durch Freigabeerklärung des Auftraggebers in Textform (z. B. per E-Mail). Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Live-Schaltung der Webseite verlangt oder wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Vorschau wesentliche Mängel in Textform rügt.
(3) Mit der Abnahme erfolgt die Live-Schaltung der Webseite. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; ihre Beseitigung im Rahmen der Mängelrechte bleibt unberührt.
§ 8 Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts. PageCraft ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) zu geben.
§ 9 Nutzungsrechte und Übergabe
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die für ihn erstellte Webseite (Quellcode, Designs, Inhalte) für eigene Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und zu verwerten.
(2) Von der Rechtseinräumung nach Absatz 1 ausgenommen sind allgemeine, projektübergreifend einsetzbare Basiskomponenten, Werkzeuge und Entwicklungsmethoden von PageCraft; an diesen erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der erstellten Webseite. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte hieran findet nicht statt.
(3) PageCraft darf die erstellte Webseite zu Referenzzwecken im eigenen Portfolio nennen, sofern der Auftraggeber dem zugestimmt hat. Die Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung.
§ 11 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Webseite jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Im Fall der Kündigung steht PageCraft die Vergütung anteilig für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 10) bleibt von diesen Regelungen unberührt.
§ 12 Haftung
(1) PageCraft haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PageCraft nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer Garantie.
(4) Eine Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Erstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von PageCraft. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Besondere Bedingungen für das Partnerprogramm und den Frühzugang
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Personen, die als PageCraft-Partner am Empfehlungsprogramm teilnehmen oder sich über den Frühzugang (Warteliste) dafür vormerken lassen (nachfolgend „Partner"). Bei Widersprüchen gehen sie den §§ 1–13 für das Partnerverhältnis vor.
§ P1 Gegenstand
(1) Der Partner empfiehlt die Leistungen von PageCraft und vermittelt potenzielle Auftraggeber über einen ihm zugeteilten persönlichen Empfehlungs-Link. Für erfolgreich vermittelte und bezahlte Aufträge erhält der Partner eine Provision sowie Punkte nach Maßgabe dieser Bedingungen.
(2) Der Partner ist selbstständig tätig. Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von PageCraft Erklärungen abzugeben oder Verträge zu schließen.
§ P2 Frühzugang / Warteliste und Teilnahme
(1) Der Frühzugang (Warteliste) dient der Vorbereitung auf das Partnerprogramm. Der Eintrag auf die Warteliste ist kostenlos und unverbindlich; ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.
(2) Die endgültige Teilnahme am Partnerprogramm setzt eine Bewerbung und die Freischaltung durch PageCraft voraus. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(3) Die Teilnahme ist ab einem Alter von 13 Jahren möglich. Partner unter 18 Jahren können sich registrieren und die App nutzen; bevor sie jedoch Punkte sammeln oder Auszahlungen erhalten, ist die Einwilligung ihrer Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich. Diese Einwilligung wird unkompliziert in der App eingeholt (vgl. § P9).
(4) Voraussetzung der Teilnahme ist ein Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. PageCraft kann hierfür einen Nachweis verlangen.
(5) Der Partner hält seine Zugangsdaten geheim und seine Kontaktdaten aktuell.
§ P3 Provision und Ränge
(1) Die Provision beträgt je nach Rang des Partners zwischen 7,25 % und 15,25 % des Netto-Auftragswerts der von ihm vermittelten, bezahlten Webseite, mindestens jedoch 50 € je vermitteltem, vollständig bezahltem Auftrag. Die jeweils gültige Rangstaffel ist im Partnerbereich einsehbar.
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn der vermittelte Auftrag tatsächlich zustande gekommen und vollständig bezahlt ist. Die Zuordnung erfolgt über den Empfehlungs-Link des Partners.
(3) Wird ein Auftrag storniert, widerrufen oder rückerstattet, entfällt der entsprechende Provisionsanspruch; bereits ausgezahlte Provision kann insoweit zurückgefordert oder verrechnet werden.
§ P4 Punktesystem
(1) Zusätzlich zur Provision kann der Partner Punkte für Aktivität und Vermittlungen sammeln. Punkte sind ein freiwilliges Bonusprogramm, stellen keine Geldforderung dar und werden nicht in Geld ausgezahlt.
(2) Punkte können nach Maßgabe des jeweils gültigen Prämienkatalogs gegen Prämien eingelöst werden. PageCraft kann den Katalog sowie die Vergabe- und Einlöseregeln mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
(3) Punkte hat keinen Einfluss auf den Provisions-Rang (§ P3). Jeder Partner verdient ausschließlich an seinen eigenen Vermittlungen. Es gibt kein Schneeball-System und keine Beteiligung an Umsätzen geworbener Personen.
§ P5 Auszahlung
(1) Die Auszahlung erfolgt monatlich, sobald das Provisionsguthaben des Partners mindestens 50 € beträgt.
(2) Der Partner ist für die Versteuerung seiner Einkünfte selbst verantwortlich und stellt PageCraft von etwaigen ihn betreffenden steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Pflichten frei.
§ P6 Pflichten des Partners
(1) Der Partner bewirbt PageCraft wahrheitsgemäß und macht keine unzutreffenden Angaben zu Leistungen, Preisen oder Ergebnissen. Insbesondere macht er keine Verdienstversprechen.
(2) Unzulässig sind insbesondere unaufgeforderte Werbung (Spam), irreführende oder rechtsverletzende Inhalte, das Bieten auf Marken-Keywords von PageCraft sowie Selbst-Vermittlungen oder manipulierte Vermittlungen.
(3) Der Partner beachtet die Kennzeichnungspflichten für Werbung (z. B. „Werbung"/„Anzeige" bei beworbenen Empfehlungen).
§ P7 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Partnerverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Bei Verstößen gegen § P6 kann PageCraft das Konto sperren und betroffene Provisionen einbehalten.
(3) Bereits entstandene, unstrittige Provisionsansprüche für vor Beendigung vollständig bezahlte Aufträge bleiben erhalten.
§ P8 Abmeldung vom Frühzugang
Der Partner kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Frühzugang und von der Warteliste abmelden. Eine Abmeldung genügt in Textform (z. B. E-Mail an info@page-craft.de). Bereits übermittelte Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ P9 Minderjährige
Für Partner unter 18 Jahren ist die wirksame Einwilligung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich, bevor Punkte gesammelt oder Auszahlungen vorgenommen werden. Die Einwilligung wird in der App eingeholt: Der minderjährige Partner gibt die E-Mail-Adresse eines Elternteils an, das daraufhin einen Bestätigungs-Link erhält. Bis zur Bestätigung bleibt das Punkte-Sammeln gesperrt. Eine Auszahlung an Minderjährige (unter 18 Jahre) ist ausgeschlossen; das Provisionsguthaben bleibt gesichert und kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt werden. PageCraft kann jederzeit einen Nachweis der Einwilligung verlangen.
§ P10 Änderungen des Programms
PageCraft kann die Konditionen des Partnerprogramms (insbesondere Provisionssätze, Ränge, Punkte- und Prämienregeln) mit angemessener Vorankündigung in Textform mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen oder nutzt er das Programm weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
§ P11 Anwendbares Recht
Für das Partnerverhältnis gelten die Schlussbestimmungen des § 13 entsprechend.
Stand: 25. Juni 2026